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Wie erhält man einen Kreditkartenakzeptanzvertrag als Internethändler |
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Stand April 2008 |
Wie erhält man als Händler einen Kreditkartenakzeptanzvertrag?Wer Kreditkartenzahlungen in seinem Internet-Shop anbieten möchte, muss folgende Dienstleistungs-Verträge abschließen:
Acquirer und der KreditkartenakzeptanzvertragUm als Händler in seinem Shop die Bezahlung per Kreditkarte anbieten zu können, braucht man einen Kreditkartenakzeptanzvertrag. Dieser Kreditkartenakzeptanzvertrag ist wie ein Art Kreditvertrag, der mit einer Kreditkartenbank abgeschlossen werden muss. Banken, die solche Kreditkartenakzeptanzverträge vergeben, werden als „Acquirer“ bezeichnet. Als Kreditkarte sind die Visa und die Mastercard relevant. Kreditkarten wie American Express oder Diners gibt es zwar auch noch, da ihre Besitzer aber mindestens eine zusätzliche Visa oder Mastercard haben, muss man die Amex- oder Diners-Karten nicht unbedingt mit anbieten. Visa und Mastercard schließen selber keine Verträge mit Händlern ab. Dies leisten die „Acquirer“-Banken. Sie prüfen das Geschäftsmodell des Händlers und führen gegebenenfalls sogar eine Vor-Ort-Besichtigung bei dem Händler durch. Voraussetzungen für einen KreditkartenakzeptanzvertragDer Abschluss eines Kreditkartenakzeptanzvertrages ist vergleichbar mit einem Kreditvertrag bei einer Bank. Entsprechend werden strenge Kriterien und Prüfungen durch die Acquirer angestellt. Es ist deshalb ratsam, dass man sich auf die zu erwartenden Fragen im Vorfeld gut vorbereitet. Acquirer werden den Kreditvertrag nur mit Unternehmen abschliessen, die bereits eine gewisse Zeit (mindestens 6 Monate) am Markt tätig sind und über entsprechende wirtschaftliche Auswertungen (BWA, Bilanz) verfügen. Handelt es sich um ein reines Internetgeschäft, sollte im Idealfall die Internetpräsentation mit anderen Bezahlverfahren (Lastschrift, Online Überweisung, PayPal, Moneybookers, etc.) live sein und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells belegen – also auch einer kritischen Prüfung standhalten. Es ist immer von Vorteil, wenn man mit dem Shop aktiv ist und über andere Bezahlverfahren (z.B. Online Überweisung, Lastschrift oder PayPal) bereits einige Umsätze erzielt hat. Auf die Frage nach dem zu erwartenden Kreditkartenumsatz sollten gegenüber dem Acquirer 30% des bisherigen Gesamtumsatzes benannt werden. Denn sobald die Kreditkarte als weiteres Bezahlverfahren hinzukommt, entfällt erfahrungsgemäß etwa 30% des Umsatzes auf die neue Bezahlmethode Kreditkarte. Hinzu kommt durch die erweiterte Bezahlalternative eine allgemeine Umsatzsteigerung von etwa 10% zustande. Neben den Disagio-Kosten werden im Kreditkartenakzeptanzvertrag noch weitere Punkte festgelegt: die Kosten für Stornos (Refunds) und für Rückbelastungen (Chargeback). Eine besondere Bedeutung spielt dabei der Sicherheitseinbehalt bzw. der Auszahlungsrhythmus. Als Sicherheit wird in der Regel ein fest vereinbarter Anteil des erwarteten Umsatzes der kommenden sechs Monate einbehalten. Dieser Betrag ist abhängig von der Risikoeinschätzung der Bank und dem zugrunde liegendem Geschäftsmodell. Beim Auszahlungsrhythmus kann es von Bedeutung sein, ob die Kreditkartenumsätze täglich oder monatlich abgerechnet und ausgezahlt werden sollen.
Die Fragen der Acquirer müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Stellen Sie sich darauf ein, dass der Acquirer einen vor-Ort-Besuch bei Ihnen durchführt. Mit dem Abschluß des Kreditkartenakzeptanzvertrages sind Sie ein Vertragsunternehmen des Acquirer. Sie erhalten dann von dem Acquirer eine Vertragspartner-Nummer (VU-Nummer). Diese VU-Nummer wird für die technische Integration durch den Payment Service Provider benötigt. Deutsche Acquirer
Weitere Informationen unter www.kreditkartenzahlung.net und www.kreditkartenakzeptanz.net Das Dokument Kreditkartenakzeptanz als PDF Downloaden
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